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| Rechtsprechung: BayObLG - Urteil vom 09.12.1987 (RReg 3 St 214/87) | | | | Kurzleitsatz: a-d. Strafaussetzung zur Bewährung:(a-b) Kriterien für die Versagung der Aussetzung einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten unter dem Gesichtspunkt der Verteidigung der Rechtsordnung (Abs. 3)(b) im Falle eines Rechtsanwalts, der bereits wegen eines gegen die Rechtspflege gerichteten Delikts bestraft ist und innerhalb der Bewährungszeit erneut eine gleichartige Straftat begeht;
Relevante Normen: StGB § 56 Abs.3;
Fundstellen dieser Entscheidung: BayObLGSt 1987, 147 DRsp III(310)158a-b NJW 1988, 3026
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