Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 14.04.1987 (RReg 4 St 34/87)

   

Kurzleitsatz:
1. Zahlungsunfähigkeit ist das auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, voraussichtlich dauernde Unvermögen eines Schuldners, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im wesentlichen zu begleichen.2. Sofort zu erfüllende Geldschulden sind nur solche Forderungen, die von den Gläubigern ernsthaft eingefordert werden. Nicht zu berücksichtigen sind beim Liquiditätsvergleich demgemäß Verbindlichkeiten, die ausdrücklich oder stillschweigend gestundet wurden.3. Eine Unterdeckung von 25% der ernsthaft gelt...


Relevante Normen:
StGB § 283, § 283c;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1988, 1840
DRsp IV(438)212d-e
wistra 1988, 363

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