Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 26.03.1987 (RReg 3 St 43/87)

   

Kurzleitsatz:
d. Verweisung (nicht Einstellung) in Anwendung des Abs.2 (= Abs. 3 a. F.) auch für den Fall, daß das Gericht des ersten Rechtszugs zu Unrecht seine örtliche Zuständigkeit angenommen hat.


Relevante Normen:
StPO § 328 Abs.2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGSt 1987, 33
DRsp IV(458)149d
MDR 1987, 869
NJW 1987, 3091
Rpfleger 1987, 383
StV 1987, 430

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