Rechtsprechung:
BayObLG - Entscheidung vom 30.04.1986 (2 Z 72/85)

   

Kurzleitsatz:
a. Jahresabrechnung(a) ersetzt mit dem Zeitpunkt der Beschlußfassung den Wirtschaftsplan als endgültige Grundlage für Wohngeldforderungen.


Relevante Normen:
WEG § 28 Abs.1, Abs.3, Abs.5;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGZ 1986, 128
DRsp I(152)125a
ZMR 1986, 452

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang