Rechtsprechung:
BayObLG - Entscheidung vom 17.04.1986 (BReg 2 Z 1/86)

   

Kurzleitsatz:
a-c. Kein Raum für die Beanstandung eines Eintragungsantrags aufgrund der bloßen Möglichkeit, daß die beantragte Eintragung zur Unrichtigkeit des Grun...


Relevante Normen:
GBO § 18 Abs.1 S.1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGZ 1986, 81
DRsp IV(473)165a-c
FamRZ 1986, 809
Rpfleger 1986, 369

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang