Rechtsprechung:
BayObLG - Entscheidung vom 14.06.1985 (Allg.Reg. 58/85)

   

Kurzleitsatz:
b. Familiensache (b) wird ein Rechtsstreit nicht durch (Prozeß-)Aufrechnung mit einer Gegenforderung, für die als Klageanspruch die Zuständigkeit des ...


Relevante Normen:
GVG § 23 b;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGZ 1985, 219
DRsp IV(480)212b
FamRZ 1985, 1057
MDR 1985, 1035

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