Rechtsprechung:
BayObLG - Urteil vom 31.05.1985 (RReg 1 St 42/85)

   

Kurzleitsatz:
Annahme eines Unfalls im Straßenverkehr trotz vorsätzlicher Herbeiführung des Ä mit den Gefahren im Straßenverkehr ursächlich zusammenhängenden Ä Schadensereignissesim Falle bewußten Umfahrens (Zerstörens) von Straßenbegrenzungspfosten durch einen Kraftfahrer;


Relevante Normen:
StGB § 142 Abs.1 Nr.2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGSt 1985, 76
DAR 1985, 326
DRsp III(320)215c
JZ 1985, 855
VRS 69, 438
VerkMitt 1985, 83

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