Rechtsprechung:
BayObLG - Entscheidung vom 26.11.1984 (3 ObOWi 127/84)

   

Kurzleitsatz:
c. Der Begriff des wirtschaftlichen Vorteils (Abs. 1 Nr. 2) umfaßt wirtschaftliche Vorteile jeder Art unabhängig davon, ob ein Gewinn erzielt wird.


Relevante Normen:
SchwArbG § 1 Abs.1 Nr.1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1985, 593
DB 1985, 703
DRsp III(380)212c
GewArch 1985, 96

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