Rechtsprechung:
KG - Entscheidung vom 02.12.1991 (16 UF 4516/91)

   

Kurzleitsatz:
§ 29 Abs. 1 Nr. 4 FGB sieht einen nachehelichen Unterhaltsanspruch nur bei durch die Ehe begründeter Bedürftigkeit vor. Daher kann allein durch die na...


Relevante Normen:
EGBGB Art. 234 § 5; FGB § 29 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 2 n.F., § 29 Abs. 3 Satz;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp I(166)237c
FamRZ 1992, 329

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