Rechtsprechung:
KG - Urteil vom 27.02.1989 (12 U 2732/88)

   

Kurzleitsatz:
Keine gesamtschuldnerische Haftung gem. Abs. 1 Satz 2 wegen Alternativtäterschaft für den Fall, daß ein geparktes Kraftfahrzeug mehrmals an derselben ...


Relevante Normen:
BGB § 830 Abs.1 S.2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DAR 1989, 300
DRsp I(145)347b
VerkMitt 1989, 69

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