Rechtsprechung:
OLG Celle - Entscheidung vom 28.10.1987 (9 U 227/86)

   

Kurzleitsatz:
a-c. Verkehrssicherungspflichten:(b) erforderliche Vorkehrungen eines Hauseigentümers gegen die von Eiszapfen an der Dachrinne ausgehenden Gefahren nu...


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs.1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp I(145)332b
OLGZ 1988, 204

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