Rechtsprechung:
OLG Celle - Entscheidung vom 13.10.1987 (3 Ws 399/87)

   

Kurzleitsatz:
e-g. Geltung des Gebots, den Wohnort anzugeben (Satz 1), auch für die Zeugenvernehmung eines Polizeibeamten zur Person (die Angabe des Dienstortes gen...


Relevante Normen:
StPO § 68 S.1, S.2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp IV(448)154e-g
NiedersRpfl 1988, 12

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