Rechtsprechung:
OLG Celle - Entscheidung vom 08.10.1985 (16 U 35/85)

   

Kurzleitsatz:
a-b. Amtspflicht der Schulleitung zur Organisation der Pausenaufsicht(a) besteht auch gegenüber Außenstehenden;(b) bestimmt sich in Art und Ausmaß nac...


Relevante Normen:
BGB § 839 Abs.1 S.1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp I(147)220a-b
NiedersRpfl 1985, 281

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang