Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 18.03.1987 (15 U 183/86)

   

Kurzleitsatz:
a-c. Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache durch ständige Nutzung der zu gewerblichen Zwecken gemieteten Räume als Wohnra...


Relevante Normen:
BGB §§ 535, 536;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp I(133)331a-c
ZMR 1987, 423

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