Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 08.01.1985 (10 W 293/84)

   

Kurzleitsatz:
e. Erstreckung der für die Scheidungssache bewilligten Prozeßkostenhilfe nur auf diejenigen Folgesachen, die zur Zeit der Bewilligung bereits anhängig...


Relevante Normen:
ZPO § 119 S.2, § 623 Abs.3, § 624 Abs.2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp IV(418)224e
Rpfleger 1985, 252

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