Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 19.02.1986 (17 U 4/85)

   

Kurzleitsatz:
»Bei Totalschaden eines Taxis braucht der Schädiger Umlackierungskosten zusätzlich zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nicht zu ersetzen, wenn der Geschädigte entsprechende Aufwendungen nicht hatte.«


Relevante Normen:
BGB § 249, § 251;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DAR 1986, 227
DRsp I(123)305b
ES Kfz-Schaden B-2/8
MDR 1986, 494
VersR 1987, 1043

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