Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 12.09.1984 (9 T 795/84)

   

Kurzleitsatz:
b. Erhöhung der Prozeßgebühr nach Abs. 1 Satz 2 (b) für die gerichtliche Geltendmachung des Honoraranspruchs einer Anwaltssozietät gegen den in die Ko...


Relevante Normen:
BRAGO § 6 Abs.1 S.2; ZPO § 91 Abs.2 S.4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AnwBl 1985, 264
DRsp IV(477)211b

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