Rechtsprechung:
OLG Hamburg - Entscheidung vom 17.02.1987 (2 W 13/86)

   

Kurzleitsatz:
d-e. Wahl des Familiennamens für ein eheliches Kind, dessen Eltern ausnahmsweise keinen gemeinsamen Ehenamen führen,(d) im Wege der Ausübung des Wahlr...


Relevante Normen:
BGB § 1355 Abs.2 S.1, § 1616;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp I(167)352d-e
IPRax 1987, 244

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang