Rechtsprechung:
OLG Hamburg - Entscheidung vom 27.11.1986 (3 U 42/86)

   

Kurzleitsatz:
d. Wettbewerbswidrig (d) sind Verstöße gegen einen für allgemeinverbindlich erklärten arbeitsrechtlichen Tarifvertrag durch Zahlung eines niedrigeren ...


Relevante Normen:
UWG § 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp II(236)304d
NJW 1987, 1651

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