Rechtsprechung:
OLG Hamm - Entscheidung vom 18.04.1989 (4 W 117/89)

   

Kurzleitsatz:
c-e. Rückzahlung eines wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsurteil rechtskräftig festgesetzten Ordnungsgeldes nach übereinstimmender Erledigun...


Relevante Normen:
ZPO §§ 793, 890;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp IV(427)86c-e
GRUR 1990, 306
OLGZ 1989, 471

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