Rechtsprechung:
LG Karlsruhe - Entscheidung vom 30.12.1986 (11 O 313/86)

   

Kurzleitsatz:
Zulässiger und wirksamer Ausschluß der Haftung eines Sportvereins gegenüber seinen Mitgliedern für Verkehrssicherungspflichtverletzungen.


Relevante Normen:
BGB § 40;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp I(110)139e
VersR 1987, 1023

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