Rechtsprechung:
OLG Köln - Entscheidung vom 13.05.1992 (26 U 41/91)

   

Kurzleitsatz:
Keine Begrenzung des Anwendungsbereichs der Kündigungsregelung in § 626 Abs. 2 BGB (Zweiwochenfrist für außerordentliche Kündigung) auf abhängige Arbe...


Relevante Normen:
BGB § 626 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp I(138)643b
NJW-RR 1992, 1400

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