Rechtsprechung:
BVerwG - Entscheidung vom 19.03.1992 (5 C 44.87)

   

Kurzleitsatz:
»Zum berechtigten Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage hinsichtlich der Verpflichtung des Sozialhilfeträgers, den Kläger weiterhin zu einer bestimmten gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeit heranzuziehen.«


Relevante Normen:
BSHG § 3 Abs. 2 Satz 1 § 19; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4;



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