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| Rechtsprechung: BVerwG - Entscheidung vom 27.02.1992 (5 C 68.88) | | | | Kurzleitsatz: »Die gemeinsame Wohnung eines geschiedenen, aber wiederverheirateten Elternteils und seines neuen Ehepartners kann jedenfalls dann nicht mehr als »Wohnung der Eltern« eines volljährigen Auszubildenden angesehen werden, wenn der neue Ehepartner die Aufnahme des Auszubildenden in diese Wohnung berechtigt ablehnt.«
Relevante Normen: BAföG (F. 1986) § 12 Abs. 2 S. 2 § 68 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen dieser Entscheidung: FamRZ 1992, 1359 NJW 1992, 3186 (Ls) NJW 1992, 3186
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