Rechtsprechung:
BSG - Urteil vom 05.05.1993 (9/9a RVs 2/92)

   

Kurzleitsatz:
»1. Aus dem Zusammenspiel von § 39 SGB X und § 77 SGG ergibt sich, daß ein begünstigender Verwaltungsakt, soweit er nicht angefochten wird, zu Gunsten...


Relevante Normen:
SGB X §§ 39, 45; SGG § 77;


Fundstellen dieser Entscheidung:
SozR 3-3870 § 4 Nr. 5

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