Rechtsprechung:
VG Dresden - Entscheidung vom 11.11.1992 (IX K 524/92)

   

Kurzleitsatz:
a. Gemeinsames Merkmal der Regelbeispiele in § 4 Abs. 3 VermG ist die sittlich anstößige Manipulation beim Erwerbsvorgang.b. Das Wesen...


Relevante Normen:
VermG § 4 Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp V(525)9Nr.5
VIZ 1993, 265

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