Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 03.01.1984 (5 Ss 484/83 - 401/83 I)

   

Kurzleitsatz:
Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis wegen Charaktermängeln im Zusammenhang mit dem Umgang mit Betäubungsmitteln, muß es in den Urteilsgründen Feststellungen treffen und Erwägungen darlegen, aus denen für das Revisionsgericht nachprüfbar hervorgeht, daß die Anordnung der Maßregel rechtlich einwandfrei ist.Der Teil des Rechtsfolgenausspruchs, der die Entziehung der Fahrerlaubnis betrifft, ist aufzuheben, wenn der Tatrichter in seinem Urteil nicht mitteilt, aufgrund welcher Feststellungen und Erwägungen er ...


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 69, § 69a; StPO § 261;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1984, 194 (Ls)
StV 1985, 142 (Ls)

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang