Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 18.08.1992 (4 StR 274/92)

   

Kurzleitsatz:
1. Wer sich an Rauschgiftgeschäften lediglich in der Weise beteiligt, daß er für den Erwerb im Ausland Geld zur Verfügung stellt, sonst aber keinen Ei...


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29 Abs. 3 Nr. 4, § 30 Abs. 1 Nr. 4; StGB § 25 Abs. 1, § 27 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
MDR 1993, 201 (Schmidt)
NStZ 1993, 326 (Schoreit)
StV 1994, 22

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