Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 13.01.1984 (2 StR 802/83)

   

Kurzleitsatz:
100 g Haschisch sind ohne Feststellung des Wirkstoffgehalts nicht als "nicht geringe Menge" anzusehen.


Relevante Normen:
BetMG § 11 Abs. 4 Nr. 5; BtMG § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1984, 155

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