Rechtsprechung:
LG Berlin - Urteil vom 14.11.1968 (17 O 334/67)

   

Kurzleitsatz:
Der Wiederbeschaffungswert - als Grundlage für die Bemessung der Ersatzleistung beim Kfz-Totalschaden - muß ein über den bloßen »Gebrauchswert« hinaus...


Relevante Normen:
BGB § 249, § 253;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ES Kfz-Schaden B-1/5

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