Rechtsprechung:
VG Meiningen - Beschluß vom 28.09.1993 (2 E 439/93. Me)

   

Kurzleitsatz:
Untersagung der Durchführung eines Wanderlagers mit der Begründung, daß - entgegen § 56 a Abs. 2 Satz 2 GewO - Zuwendungen unentgeltlich angekündigt w...


Relevante Normen:
GewO § 56 a Abs. 2 Satz 3, Abs. 3; ThürVwVfG § 39; VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3, Abs. 5 Satz 1, § 86 Abs. 3, § 88;


Fundstellen dieser Entscheidung:
RAnB 1993, 304

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