Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 15.03.1994 (4 StR 59/94)

   

Kurzleitsatz:
Allein die Erwägung, daß Oralverkehr eine der übelsten Formen der sexuellen Nötigung ist, schließt die Annahme eines minder schweren Falles nicht aus....


Relevante Normen:
StGB § 178 Abs. 2;



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