Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 10.02.1994 (1 StR 792/93)

   

Kurzleitsatz:
1. Die für die Besteungsdelikte erforderliche Unrechtsvereinbarung muß zwar bestimmt sein, hierfür genügt aber, daß sich Vorteilsgeber und Vorteilsneh...


Relevante Normen:
StGB § 11 Abs. 1 Nr. 4, § 332; UWG § 12, 17 Abs. 2 Nr. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1994, 277
wistra 1994, 227

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