Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 09.02.1994 (2 StR 21/94)

   

Kurzleitsatz:
Auf der verbotenen Vereidigung eines Mittäters kann das Urteil beruhen, weil der mit dem Eid bekräftigten Aussage üblicherweise ein größeres Gewicht b...


Relevante Normen:
StPO § 60 Nr. 2, § 261, § 337;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1994, 225

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang