Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 17.08.1993 (1 StR 472/93)

   

Kurzleitsatz:
Es kann dem Angeklagten strafschärfend angelastet werden, daß der sexuelle Mißbrauch von Kindern in Tateinheit mit homosexuellen Handlungen nach § 175...


Relevante Normen:
StGB §§ 175, 176, 52, 46;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR StGB § 175 - Strafzumessung 2
GA 1994, 75
MDR 1994, 129
NStZ 1993, 591

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