Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 10.08.1993 (4 ARs 13/93)

   

Kurzleitsatz:
Die Auslieferung wird nicht dadurch unzulässig, daß dem Verfolgten bei seiner Auslieferung nach Griechenland eine lebenslange Freiheitsstrafe droht, w...


Relevante Normen:
IRG §§ 73, 42;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR IRG § 42 Abs. 1 - Abweichung 1
NStZ 1993, 547
wistra 1994, 30

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