Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 18.05.1993 (1 StR 209/93)

   

Kurzleitsatz:
1. Hat der Angeklagte mit einem Zeugen verabredet, daß dieser in einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren zu seinen Gunsten falsch aussage und kommt...


Relevante Normen:
StGB §§ 13, 27, 154;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR StGB § 154 Abs. 1 - Beihilfte 1
DRsp III(321)65i (Ls)
NStZ 1993, 489

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