Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 18.05.1993 (1 StR 251/93)

   

Kurzleitsatz:
Das Unterlassen einer Belehrung nach § 55 StPO und der Verstoß gegen das Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 sind selbständige und gewichtige Strafmilderungsgründe. Dies gilt auch dann, wenn dem vereidigenden Richter die Verdachtsmomente, die eine Tatbeteiligung des Zeugen als möglich erscheinen lassen, im Zeitpunkt der Entscheidung über die Vereidigung nicht bekannt waren (BGHSt 23, 30 und 27, 74, 75). Besonderes Gewicht kommt diesen Milderungsgründen dann zu, wenn der Richter Anhaltspunkte f...


Relevante Normen:
StGB §§ 46, 154; StPO §§ 55, 60 Nr. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp III(321)64b (Ls)
StV 1995, 249
wistra 1993, 258

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