Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 17.11.1992 (1 StR 752/92)

   

Kurzleitsatz:
Das Gericht muß auch dann, wenn eine Sperrerklärung vorliegt, eigene Bemühungen zur Feststellung der Identität eines V-Manns entfalten, wenn sich hier...


Relevante Normen:
StPO § 244 Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR StPO § 96 Informant 5
NStZ 1993, 248
StV 1993, 113

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