Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 01.09.1992 (4 StR 385/92)

   

Kurzleitsatz:
1. Die Verklammerung durch eine dritte Tat (hier: Entführung) tritt dann nicht ein, wenn die selbständigen Handlungen (hier: Vergewaltigung) schwerer ...


Relevante Normen:
StGB §§ 21, 52, 53, 177, 237; StGB § 21; StPO § 244 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1993, 186 (Ls)

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