Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 09.07.1985 (VI ZR 18/84)

   

Kurzleitsatz:
Überwachung des Kraftfahrers durch den Geschäftsherrn


Relevante Normen:
BGB § 831;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VRS 69, 403
ZfS 1986, 37

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