Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 04.06.1985 (2 StR 13/85)

   

Kurzleitsatz:
»Dem Großen Senat für Strafsachen werden zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt (§ 137 GVG): 1. Ergibt sich aus der Einflußnahme eines verdeckt eingesetzten Polizeibeamten oder eines V-Mannes - unabhängig von einer schuldmindernden Wirkung - ein selbständiger Strafmilderungsgrund zugunsten des Angestifteten? 2. Kann eine derartige Einflußnahme, wenn sie die Grenzen des rechtsstaatlich Zulässigen übersch...


Relevante Normen:
StGB § 46; StPO § 260 Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JZ 1986, 103
LM StGB § 46 Nr. 22
MDR 1985, 858
NJW 1986, 75
StV 1985, 309
wistra 1985, 189

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