Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 06.06.1983 (2 StR 222/83)

   

Kurzleitsatz:
»Hält sich das Gericht im Urteil nicht an eine dem Angeklagten zugesagte Wahrunterstellung, die als Grund für die Ablehnung eines Beweisantrags gedient hat, so liegt darin regelmäßig sowohl eine Verletzung des § 244 Abs. 3 StPO als auch ein Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens. Beide Verfahrensfehler müssen jedoch nicht zusammentreffen, sondern können auch einzeln auftreten. Welche Anforderungen an eine mit der Revision erhobene Verfahrensrüge zu stellen sind, bestimmt sich danach, ...


Relevante Normen:
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; StPO (1975) § 244 Abs. 3, § 265 Abs. 4, § 344 Abs. 2 Satz 2;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang