Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 20.12.1978 (4 StR 460/78)

   

Kurzleitsatz:
»Es ist grundsätzlich kein sachlich-rechtlicher Mangel, wenn ein Urteil nur die Angabe des Mittelwerts der Blutalkoholkonzentration enthält, ohne auch Zahl, Art und Ergebnisse der Einzelanalysen mitzuteilen.«


Relevante Normen:
StGB (1975) § 316; StVG § 24a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHSt 28, 235

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