Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 29.03.1977 (1 StR 646/76)

   

Kurzleitsatz:
»Der Erwerb des Pfandscheins über eine durch rechtswidriges Vermögensdelikt erlangte und vom Vortäter bei einem Leihamt versetzte Sache stellt ein Sichverschaffen im Sinne von § 259 Abs. 1 StGB (Ansichbringen im Sinne von § 259 Abs. 1 StGB a. F.) jedenfalls dann dar, wenn dem Täter durch die Übergabe der Urkunden ermöglicht werden soll, über den verpfändeten Gegenstand zu eigenem Nutzen zu verfügen.«


Relevante Normen:
StGB (1975) § 259;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHSt 27, 160

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