Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 03.03.1977 (2 StR 390/76)

   

Kurzleitsatz:
»Die Niederschrift über eine nach § 100a StPO gewonnene Tonbandaufzeichnung darf im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden.«


Relevante Normen:
StPO (1975) vor § 48, § 100a, § 249, § 250;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHSt 27, 135

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