Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 06.04.1976 (1 StR 847/75)

   

Kurzleitsatz:
»Ein Täter kann auch dann für die Allgemeinheit gefährlich sein, wenn von ihm erhebliche rechtswidrige Taten nur gegen bestimmte Einzelpersonen zu erwarten sind.«


Relevante Normen:
StGB (1975) § 63;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHSt 26, 321

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