Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 14.06.1960 (1 StR 683/59)

   

Kurzleitsatz:
»Es ist ohne Zustimmung des Angeklagten unzulässig, in Strafverfahren gegen ihn eine Tonbandaufnahme als Beweismittel zu verwenden, die unter Verletzung seines Persönlichkeitsrechts heimlich über ein von ihm geführtes privates Gespräch vom Gesprächsteilnehmer hergestellt worden ist.«


Relevante Normen:
GG Art. 1, 2; MRK (Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 BGBl 1952 II 685, 953, 1954 II 14) Art. 8; StPO § 244 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHSt 14, 358

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