Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 27.07.1994 (1 Ws 562/94)

   

Kurzleitsatz:
»1. Wird der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens auf §§ 359 Nr. 2, 364 S. 1 StPO gestützt, steht die staatsanwaltschaftliche Einstellung des Verfahrens gegen den Zeugen/Sachverständigen nach § 154 Abs. 1 StPO grundsätzlich einem echten Verfolgungshindernis im Sinne des § 364 S. 1 StPO gleich. Allerdings ist in diesem Fall - anders als bei einer rechtskräftigen Verurteilung - zusätzlich zu prüfen, ob ein konkreter Verdacht für die Begehung des behaupteten Aussagedeliktsbesteht, der zur E...


Relevante Normen:
StPO § 359 Nr. 2, 5, § 364 S. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VRS 88, 48

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang