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| Rechtsprechung: OLG Düsseldorf - Beschluß vom 20.09.1993 (2 Ws 369/93) | | | | Kurzleitsatz: »Vom Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter erheblicher Beschaffungsdelikte eines Drogenabhängigen ist abzusehen, wenn eine durchgeführte Langzeittherapie erfolgversprechend erscheint und ein zukünftig straffreies Leben des Verurteilten erwarten läßt.«
Relevante Normen: StGB § 56f Abs. 1, Abs. 2;
Fundstellen dieser Entscheidung: StV 1994, 199
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